ZWS in Oranienburg

Oranienburg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2008. Als Bemessungsgrundlage wird die Wohnfläche zu Grunde gelegt..

Satzung

Satzung von Oranienburg

Befreiung

Die Satzung der Oranienburg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnung kleiner 25m², ohne Heizung oder ohne Fenster
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

Bemerkungen

Bis zum 20.12.2012 wurden in Oranienburg – so wie in vielen anderen Kommunen auch – die Steuer nach der Nettokaltmiete genommen. Konkret waren es 10%.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung wird es nun komplizierter. Die Bemessungsrundlage ist fortan die Grundfläche. Der Steuerbetrag ist abhängig von:

  • Ortsteil (In Kernstadt, Sachsenhausen, Lehnitz und Germendorf ist ein höherer Steuerbetrag als in den restlichen Teilen)
  • Zone (Es gibt drei Zonen. Zone 3 ist Wasserlage. Zone 2 bis zu 300 Meter vom Wasser entfernt, Zone 1 der Rest)
  • Form (dauerhaftes Wohnen, z.B. Wohnhäuser – nicht dauerhafter Wohnen, z.B. Wochenendhäuser)

Der Steuerbetrag variiert zwischen 2,25 und 7,50 Euro je Quadratmeter.

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Letzte Änderung: 06.06.2015