Oranienburg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2008. Als Bemessungsgrundlage wird die Wohnfläche zu Grunde gelegt..
Die Satzung der Oranienburg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Bis zum 20.12.2012 wurden in Oranienburg – so wie in vielen anderen Kommunen auch – die Steuer nach der Nettokaltmiete genommen. Konkret waren es 10%.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung wird es nun komplizierter. Die Bemessungsrundlage ist fortan die Grundfläche. Der Steuerbetrag ist abhängig von:
Der Steuerbetrag variiert zwischen 2,25 und 7,50 Euro je Quadratmeter.
Zu Oranienburg gibt es leider noch keinen Meldung.
Letzte Änderung: 06.06.2015