ZWS in Seebad Heringsdorf

Seebad Heringsdorf erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.38%.

Satzung

Satzung von Seebad Heringsdorf

Staffel

Seebad Heringsdorf erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 2.000 Euro 170 Euro
2. bis 4.000 Euro 340 Euro
3. mehr als 4.000 Euro 510 Euro

Befreiung

Die Satzung der Seebad Heringsdorf sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Nebenwohnsitz von Minderjährigen oder bei der Ausbildung, wenn Abhängig von Eltern
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Pflegeheime

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Letzte Änderung: 30.04.2009