Seebad Heringsdorf erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.38%.
Satzung von Seebad Heringsdorf
Seebad Heringsdorf erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 2.000 Euro | 170 Euro |
2. | bis 4.000 Euro | 340 Euro |
3. | mehr als 4.000 Euro | 510 Euro |
Die Satzung der Seebad Heringsdorf sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
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Letzte Änderung: 30.04.2009