St. Märgen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2002. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.17%.
St. Märgen erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.550 Euro | 154 Euro |
2. | bis 2.560 Euro | 280 Euro |
3. | mehr als 2.560 Euro | 410 Euro |
Die Satzung der St. Märgen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Stadt hat die Satzung im Moment nicht online. Sie liegt den Betreibern der Seite vor.
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Letzte Änderung: 30.04.2009