ZWS in St. Märgen

St. Märgen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2002. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.17%.

Staffel

St. Märgen erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.550 Euro 154 Euro
2. bis 2.560 Euro 280 Euro
3. mehr als 2.560 Euro 410 Euro

Befreiung

Die Satzung der St. Märgen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

Sonstiges

Die Stadt hat die Satzung im Moment nicht online. Sie liegt den Betreibern der Seite vor.

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Letzte Änderung: 30.04.2009