ZWS in Übersee

Übersee erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 8% (effektiv 8.8%).

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Übersee

Ermittlung der Höhe

Kann die Jahresrohmiete nicht ermittelt werden, so wird als Grundlage 6% des gemeinen Wertes der Wohnung angesetzt.

Meldungen zu Übersee

Zu Übersee gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Übersee im Forum

Zu Übersee gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 28.04.2009