ZWS in Blaichach

Blaichach erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 9.23%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Blaichach

Staffel

Blaichach erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 3.000,00 € 180,00 €
2. bis 4.000,00 € 240,00 €
3. bis 6.000,00 € 360,00 €
4. mehr als 6.000,00 € 540,00 €

Befreiung

Die Satzung der Blaichach sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • wenn es sich bei der Zweitwohnung um einen Wohnsitz in der elterlichen Wohnung handelt und der Wohnungsnehmer sich noch in der Ausbildung befindet
  • wenn der Wohnungsnehmer seinen Hauptwohnsitz in einem Alten- oder Pflegeheim hat und es sich bei dem Nebenwohnsitz um die frühere Hauptwohnung bis zum Umzug in das Heim handelt
  • wenn der Wohnungsnehmer seinen Hauptwohnsitz in einem Behindertenheim hat und es sich bei dem Nebenwohnsitz um die Wohnung der Eltern, bzw. des bestellten Betreuers handelt
  • wenn der Wohnungsnehmer minderjährig ist und der Wohnsitz sich in der Wohnung eines dort mit Erstwohnsitz gemeldeten Elternteils befindet, der von dem anderen geschieden oder getrennt lebend ist

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Letzte Änderung: 30.04.2009