ZWS in Oberammergau

Oberammergau erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 12.53%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Oberammergau

Staffel

Oberammergau erhebt folgende Staffelbeträge:

  • bis 1.200 Euro: 120 Euro
  • bis 2.000 Euro: 180 Euro
  • bis 3.100 Euro: 300 Euro
  • bis 4.200 Euro: 420 Euro
  • bis 5.300 Euro: 540 Euro
  • bis 6.700 Euro: 660 Euro
  • darüber: 900 Euro

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Letzte Änderung: 29.04.2009