Bolsterlang erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.73%.
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Bolsterlang erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Nettokaltmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 2.200 Euro | 200 Euro |
2. | bis 3.500 Euro | 350 Euro |
3. | bis 5.000 Euro | 500 Euro |
4. | bis 6.500 Euro | 650 Euro |
5. | mehr als 6.500 Euro | 800 Euro |
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Letzte Änderung: 30.04.2009