ZWS in Bolsterlang

Bolsterlang erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.73%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Bolsterlang

Staffel

Bolsterlang erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Nettokaltmiete Steuer
1. bis 2.200 Euro 200 Euro
2. bis 3.500 Euro 350 Euro
3. bis 5.000 Euro 500 Euro
4. bis 6.500 Euro 650 Euro
5. mehr als 6.500 Euro 800 Euro

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Letzte Änderung: 30.04.2009