ZWS in Fischen

Fischen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 15.21%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Fischen

Staffel

Fischen erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 2.200 Euro 300 Euro
2. bis 3.500 Euro 450 Euro
3. bis 5.000 Euro 600 Euro
4. bis 6.500 Euro 750 Euro
5. mehr als 6.500 Euro 900 Euro

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Letzte Änderung: 30.04.2009