ZWS in Borsdorf

Borsdorf erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 7.52%.

Satzung

Satzung von Borsdorf

Staffel

Borsdorf erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 2.000,00 € 155 €
2. bis 4.000,00 € 205 €
3. mehr als 4.000,00 € 310 €

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Letzte Änderung: 30.04.2009