ZWS in Hohburg

Hohburg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 7.86%.

Satzung

Satzung von Hohburg

Staffel

Hohburg erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 750,00 € 40 €
2. bis 1.000,00 € 70 €
3. bis 1.500,00 € 100 €
4. bis 2.000,00 € 150 €
5. bis 2.500,00 € 200 €
6. bis 3.000,00 € 250 €
5. mehr als 3.000,00 € 300 €

Befreiung

Die Satzung der Hohburg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

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Letzte Änderung: 30.04.2009