ZWS in Seeon-Seebruck

Seeon-Seebruck erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.54%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Seeon-Seebruck

Staffel

Seeon-Seebruck erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe von/ab bis Steuer
1   1.250,00 € 110 €
2 1.250,01 € 2.500,00 € 200 €
3 2.500,01 € 5.500,00 € 380 €
4 5.500,01 € 8.000,00 € 550 €
5 8.000,01 € 10.000,00 € 750 €
6 10.000,01 € 20.000,00 € 1.200 €
7 20.000,01 €   1.800 €

Anmerkungen

Im Jahr 2008 hat die Gemeinde durch die Zweitwohnungsteuer etwa 100.000 Euro eingenommen

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Letzte Änderung: 30.04.2009