ZWS in Wörthsee

Wörthsee erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2008. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 12%).

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Wörthsee

Anmerkung zur früheren Satzung

Die Kommune hatte in einer früheren Satzung (~2009) die zu zahlende Steuer auf Basis der Wohnfläche, des Baujahres und der Lage. Es gab fünf Lageklassen und fünf Kategorien für das Baujahr. Je “besser” die Lage und je neuer das Haus, um so höher ist die zu zahlende Steuer.

BaujahrLage 1a 1 2 3 4
bis 1954 8,50 8,00 8,00 7,50 6,50
bis 1970 9,00 8,50 8,50 8,00 7,00
bis 1985 9,50 9,00 9,00 8,50 7,50
bis 2000 10,00 9,50 9,50 9,00 8,00
bis 2015 10,50 10,00 10,00 9,50 8,50

So eine Regelung hatten nur wenige Kommunen.

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Letzte Änderung: 09.11.2019