ZWS in Lauenburg/Elbe

Lauenburg/Elbe erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 11% (effektiv 12.1%).

Satzung

Satzung von Lauenburg/Elbe

Anmerkung

Bis zum 31.12.2008 betrug die Steuer 10,5 % auf Basis der Jahresrohmiete. Seit 2009 wurde dieser Wert auf 11% erhöht.

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Letzte Änderung: 05.05.2009