ZWS in Mörfelden-Walldorf
Mörfelden-Walldorf erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.07.2008. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung
Satzung von Mörfelden-Walldorf
Befreiung
Die Satzung der Mörfelden-Walldorf sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- für Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,
- für Wohnungen, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
- für Wohnung von Studenten, wenn diese mit Hauptwohnsitz bei der Gemeinde ihrer Eltern gemeldet sind.
- für Wohnungen von Minderjährigen oder noch in der Ausbildung befindlichen Personen, wenn diese mit Hauptwohnsitz bei der Gemeinde ihrer Eltern gemeldet sind.
Meldungen zu Mörfelden-Walldorf
Zu Mörfelden-Walldorf gibt es leider noch keinen Meldung.
Einträge zu Mörfelden-Walldorf im Forum
Zu Mörfelden-Walldorf gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum
Letzte Änderung: 05.05.2009