Sebnitz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.04.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Die Satzung der Sebnitz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Stadt Sebnitz hat jährlich 30 Fälle und nimmt 2.300 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)
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Letzte Änderung: 05.01.2015