ZWS in Sebnitz

Sebnitz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.04.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Sebnitz

Befreiung

Die Satzung der Sebnitz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Ferienwohnungen, die weniger als 1 Monat genutzt werden

Fälle und Einnahmen

Die Stadt Sebnitz hat jährlich 30 Fälle und nimmt 2.300 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)

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Letzte Änderung: 05.01.2015