ZWS in Schönwalde am Bungsberg

Schönwalde am Bungsberg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 8% (effektiv 8.8%).

Satzung

Satzung von Schönwalde am Bungsberg

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Letzte Änderung: 05.05.2009