ZWS in Bad Heilbrunn

Bad Heilbrunn erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.82%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Bad Heilbrunn

Staffel

Bad Heilbrunn erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Nettokaltmiete Steuer
1. bis 2.400,00 € 180 €
2. bis 4.800,00 € 360 €
3. bis 9.600,00 € 720 €
4. mehr als 9.600,00 € 1.080 €

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Letzte Änderung: 05.05.2009