ZWS in Inning am Ammersee

Inning am Ammersee erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 16.62%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Inning am Ammersee

Staffel

Inning am Ammersee erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Nettokaltmiete Steuer
Neu bis 1.900,00 € 150 €
1. bis 2.500,00 € 400 €
2. bis 5.000,00 € 525 €
3. bis 7.500,00 € 1050 €
4. bis 10.000,00 € 1.600 €
5. mehr als 10.000,00 € 2.100 €

Anmerkung

Die Stadt hat kurz nach der Einführung mit einer Änderungssatzung eine weitere Staffel für besonders kleine Wohnungen geschaffen.

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Letzte Änderung: 06.05.2009