ZWS in Prien am Chiemsee

Prien am Chiemsee erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 11%).

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Prien am Chiemsee

ZWS bei Wohnwagen / Camping

Laut Satzung wird bei Mobilheimen, Wohnmobilen, Wohn- und Campingwagen mangels der Bemessungsgrundlage Jahresrohmiete pauschal 90,00 EUR im Kalenderjahr erhoben.

Meldungen zu Prien am Chiemsee

Zu Prien am Chiemsee gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Prien am Chiemsee im Forum

Zu Prien am Chiemsee gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 31.08.2010