Dargen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.04.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 12.5% (effektiv 13.75%).
Die Satzung der Dargen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Kommune aktualisierte zum 01.01.2015 ihre Satzung. Zuvor ab es eine Staffel mit folgenden Sätzen:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.800 Euro | 160 Euro |
2. | bis 3.600 Euro | 300 Euro |
3. | mehr als 3.600 Euro | 460 Euro |
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Letzte Änderung: 19.02.2016