Kamminke erhebt Zweitwohnungsteuer seit 29.04.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 18.11%.
Kamminke erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.800 Euro | 300 Euro |
2. | bis 3.600 Euro | 450 Euro |
3. | mehr als 3.600 Euro | 900 Euro |
Die Satzung der Kamminke sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
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Letzte Änderung: 07.05.2009