ZWS in Kamminke

Kamminke erhebt Zweitwohnungsteuer seit 29.04.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 18.11%.

Satzung

Satzung von Kamminke

Staffel

Kamminke erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.800 Euro 300 Euro
2. bis 3.600 Euro 450 Euro
3. mehr als 3.600 Euro 900 Euro

Befreiung

Die Satzung der Kamminke sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

Meldungen zu Kamminke

Zu Kamminke gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Kamminke im Forum

Zu Kamminke gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 07.05.2009