ZWS in Koserow

Koserow erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.15%.

Satzung

Satzung von Koserow

Staffel

Koserow erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.800 Euro 160 Euro
2. bis 3.600 Euro 300 Euro
3. mehr als 3.600 Euro 460 Euro

Befreiung

Die Satzung der Koserow sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

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Letzte Änderung: 07.05.2009