Koserow erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.15%.
Koserow erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.800 Euro | 160 Euro |
2. | bis 3.600 Euro | 300 Euro |
3. | mehr als 3.600 Euro | 460 Euro |
Die Satzung der Koserow sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
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Letzte Änderung: 07.05.2009