ZWS in Lockwisch

Lockwisch erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Lockwisch

Befreiung

Die Satzung der Lockwisch sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Pflegeheime
  • Frauenhäuser
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Personen unter 25 im Rahmen der Schul- / Berufsausbildung
  • Strafvollzug
  • Wehrpflichtige in Kasernen
  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Drittwohnungen

Änderungssatzung

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Letzte Änderung: 07.05.2009