ZWS in Lockwisch
Lockwisch erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung
Satzung von Lockwisch
Befreiung
Die Satzung der Lockwisch sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
- Wohnungen der Wohlfahrtspflege
- Wohnungen der Jugendhilfe
- Pflegeheime
- Frauenhäuser
- Zweitwohnung als Kapitalanlage
- Personen unter 25 im Rahmen der Schul- / Berufsausbildung
- Strafvollzug
- Wehrpflichtige in Kasernen
- Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
- Drittwohnungen
Änderungssatzung
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Letzte Änderung: 07.05.2009