ZWS in Rimsting

Rimsting erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 13.52%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Rimsting

Staffel

Rimsting erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Nettokaltmiete Steuer
1. bis 1.250,00 € 110 €
2. bis 2.500,00 € 225 €
3. bis 5.000,00 € 450 €
4. bis 10.000,00 € 900 €
5. bis 20.000,00 € 1.800 €
6. bis 40.000,00 € 3.600 €
7. ab 40.000,00 € 7.200 €

Meldungen zu Rimsting

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Letzte Änderung: 09.05.2009