Weiler-Simmerberg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 13%.
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Weiler-Simmerberg erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Nettokaltmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.500,00 € | 150 € |
2. | bis 3.000,00 € | 300 € |
3. | bis 6.000,00 € | 600 € |
4. | mehr als 6.000 € | 900 € |
Zu Weiler-Simmerberg gibt es leider noch keinen Meldung.
Zu Weiler-Simmerberg gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum
Letzte Änderung: 09.05.2009