ZWS in Lechbruck am See

Lechbruck am See erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 6.51%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Lechbruck am See

Staffel

Lechbruck am See erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 2.500,00 € 100 €
2. bis 5.000,00 € 250 €
3. bis 10.000,00 € 400 €
4. mehr als 10.000 € 600 €

Stellungnahme der Gemeinde

Es war dem Gemeinderat durchaus klar, dass bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer, dies zu einer weiteren Belastung führen wird.
Die allgemeine schlechte finanzielle Situation der Gemeinde, lässt es aber nicht zu auf weitere Einnahmen zu verzichten.

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Letzte Änderung: 10.05.2009