Krün erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 13.52%.
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Krün erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Nettokaltmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 2.500,00 € | 225 € |
2. | bis 5.000,00 € | 450 € |
3. | bis 10.000,00 € | 900 € |
4. | bis 20.000,00 € | 1.800 € |
6. | mehr als 20.000,00 € | 3.600 € |
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Letzte Änderung: 11.05.2009