ZWS in Sankt Peter-Ording

Sankt Peter-Ording erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).

Satzung

Satzung von Sankt Peter-Ording

Meldungen zu Sankt Peter-Ording

Zu Sankt Peter-Ording gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Sankt Peter-Ording im Forum

Zu Sankt Peter-Ording gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 05.01.2015