ZWS in Wilhelmsfeld

Wilhelmsfeld erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1992. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 11.25%.

Satzung

Satzung von Wilhelmsfeld

Staffel

Wilhelmsfeld erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 1.841,00 € 168 €
2. bis 3.682,00 € 336 €
3. mehr als 3.682,00 € 504 €

Änderungssatzungen

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Letzte Änderung: 19.05.2009