ZWS in Wellendingen

Wellendingen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2009. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 9.02%.

Satzung

Satzung von Wellendingen

Staffel

Wellendingen erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 3.000 € 210 €
2. bis 6.000 € 315 €
3. mehr als 6.000 € 450 €

Befreiung

Die Satzung der Wellendingen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler

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Letzte Änderung: 23.05.2009