Dornum erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 12.11%.
Dornum erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.700 Euro | 168 Euro |
2. | bis 3.300 Euro | 336 Euro |
3. | bis 5.500 Euro | 504 Euro |
4. | mehr als 5.500 Euro | 672 Euro |
Die Gemeinde bietet die Satzung lediglich im MS-Word-Format an, so daß wir hier eine Kopie der Satzung eingebunden haben (Stand: 15.07.2009)
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Letzte Änderung: 15.07.2009