ZWS in Bischofsmais

Bischofsmais erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 6% (effektiv 6.6%).

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Bischofsmais

Meldungen zu Bischofsmais

Zu Bischofsmais gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Bischofsmais im Forum

Zu Bischofsmais gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 20.09.2010