Tennenbronn erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 8.7%.
Tennenbronn erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.850,00 € | 103 € |
2. | bis 3.700,00 € | 205 € |
3. | mehr als 3.700,00 € | 410 € |
Die Satzung der Tennenbronn sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Befreiungsregeln gelten erst ab 2011:
Die Satzung wird zum 01.01.2011 geändert, dabei ändert sich die Bemessungsgrundlage, fortan wird die Nettokaltmiete herangezogen. Die zu zahlende Steuer wird in den drei Steuerstufen geringfügig angehoben (jeweils 1 bis 3 Euro). Insgesamt beträgt der effektive Steuersatz dann 7,9%.
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.850,00 € | 104 € |
2. | bis 3.700,00 € | 208 € |
3. | mehr als 3.700,00 € | 412 € |
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Letzte Änderung: 30.09.2010