ZWS in Ostseebad Dierhagen

Ostseebad Dierhagen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 18.11.1998. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).

Satzung

Satzung von Ostseebad Dierhagen

Befreiung

Die Satzung der Ostseebad Dierhagen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Drittwohnungen

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Letzte Änderung: 23.05.2011