Ostseebad Wustrow erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 15% (effektiv 16.5%).
Die Satzung der Ostseebad Wustrow sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
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Letzte Änderung: 23.05.2011