ZWS in Ostseebad Wustrow

Ostseebad Wustrow erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 15% (effektiv 16.5%).

Satzung

Satzung von Ostseebad Wustrow

Befreiung

Die Satzung der Ostseebad Wustrow sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Drittwohnungen

Meldungen zu Ostseebad Wustrow

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Letzte Änderung: 23.05.2011