Born am Darß erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).
Die Satzung der Born am Darß sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
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Letzte Änderung: 23.05.2011