ZWS in Buchholz (Aller)

Buchholz (Aller) erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.92%.

Satzung

Satzung von Buchholz (Aller)

Staffel

Buchholz (Aller) erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 2.000 Euro 150 Euro
2. bis 4.000 Euro 300 Euro
3. mehr als 4.000 Euro 450 Euro

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Letzte Änderung: 29.06.2011