ZWS in Oppenheim

Oppenheim plant die Einführung der Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Oppenheim

Befreiung

Die Satzung der Oppenheim sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Personen unter 25 Jahre zum Zwecke der Ausbildung
  • Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen.

Anmerkung

Die Kommune nennt die Steuer “Zweitwohnungsabgabe”.

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Letzte Änderung: 15.08.2011