ZWS in Oppenheim
Oppenheim plant die Einführung der Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung
Satzung von Oppenheim
Befreiung
Die Satzung der Oppenheim sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
- Personen unter 25 Jahre zum Zwecke der Ausbildung
- Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
- Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen.
Anmerkung
Die Kommune nennt die Steuer “Zweitwohnungsabgabe”.
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Letzte Änderung: 15.08.2011