ZWS in Frauenau

Frauenau erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2012. Als Bemessungsgrundlage wird die Wohnfläche zu Grunde gelegt..

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Frauenau

Staffel

Frauenau erhebt folgende Staffelbeträge:

  • bis zu 50 m² Wohnfläche 4,00 EUR/m²
  • für jeden weiteren bis 70 m² Wohnfläche 3,50 EUR/m²
  • für jeden weiteren über 70 m² Wohnfläche 3,00 EUR/m²

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Letzte Änderung: 30.12.2011