ZWS in Reutlingen

Reutlingen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2010. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Reutlingen

Befreiung

Die Satzung der Reutlingen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen
    Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden;
  • Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnliche Einrichtungen;
  • Wohnungen, die von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten aus beruflichen Gründen gehalten werden, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet.

Weitere Informationen

Meldungen zu Reutlingen

Zu Reutlingen gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Reutlingen im Forum

Zu Reutlingen gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 02.02.2012