ZWS in Reutlingen
Reutlingen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2010. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung
Satzung von Reutlingen
Befreiung
Die Satzung der Reutlingen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen
Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden;
- Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnliche Einrichtungen;
- Wohnungen, die von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten aus beruflichen Gründen gehalten werden, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet.
Weitere Informationen
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Letzte Änderung: 02.02.2012