ZWS in Sigmaringen
Sigmaringen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2012. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung
Satzung von Sigmaringen
Befreiung
Die Satzung der Sigmaringen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Wohnungen, die nicht dauernd getrennt lebende verheiratete oder in einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen, deren gemeinsam
genutzte Wohnung sich nicht im Stadtgebiet Sigmaringen befindet, aus
Gründen ihrer Erwerbsfähigkeit, ihrer (Berufs-) Ausbildung oder ihres
Studiums nicht nur unregelmäßig oder zeitlich untergeordnet innehaben.
- Wohnungen in betreuten Wohneinrichtungen für alte Menschen, in Alten-,
Altenwohn- und Pflegeheimen, in Einrichtungen zur vorübergehenden
Aufnahme pflegebedürftiger Personen und in ähnlichen Einrichtungen.
- Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu
therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt
werden.
Weiere Informationen
- Die Satzung war bereits seit Mai 2011 gültig, die Steuer wurde aber erst Anfang 2012 erhoben.
- Infoblatt der Stadt
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Letzte Änderung: 18.10.2012