ZWS in Sigmaringen

Sigmaringen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2012. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Sigmaringen

Befreiung

Die Satzung der Sigmaringen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die nicht dauernd getrennt lebende verheiratete oder in einer
    eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen, deren gemeinsam
    genutzte Wohnung sich nicht im Stadtgebiet Sigmaringen befindet, aus
    Gründen ihrer Erwerbsfähigkeit, ihrer (Berufs-) Ausbildung oder ihres
    Studiums nicht nur unregelmäßig oder zeitlich untergeordnet innehaben.
  • Wohnungen in betreuten Wohneinrichtungen für alte Menschen, in Alten-,
    Altenwohn- und Pflegeheimen, in Einrichtungen zur vorübergehenden
    Aufnahme pflegebedürftiger Personen und in ähnlichen Einrichtungen.
  • Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu
    therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt
    werden.

Weiere Informationen

  • Die Satzung war bereits seit Mai 2011 gültig, die Steuer wurde aber erst Anfang 2012 erhoben.
  • Infoblatt der Stadt

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Letzte Änderung: 18.10.2012