Apfeldorf erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.28%.
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Apfeldorf erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Nettokaltmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.500,00 € | 0 € |
2. | bis 3.600,00 € | 300 € |
3. | bis 7.200,00 € | 600 € |
4. | bis 10.800,00 € | 900 € |
5. | ab 10.800,01 € | 1.200 € |
Die Satzung der Apfeldorf sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
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Letzte Änderung: 26.04.2014