Grebenstein erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2013. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 13.21% Der Steuersatz liegt bei 13.21% (effektiv 13.21%).
Grebenstein erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.500 Euro | 150Euro |
2. | bis 3.000 Euro | 300 Euro |
3. | bis 4.500 Euro | 450 Euro |
4. | mehr als 4.500 Euro | 550 Euro |
Die Satzung der Grebenstein sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
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Letzte Änderung: 03.07.2014