ZWS in Heidesheim

Heidesheim erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.07.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Heidesheim

Befreiung

Die Satzung der Heidesheim sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,
  • Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zu Verfügung gestellt werden,
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen,
  • Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen),
  • Räume zum Zwecke des Strafvollzugs
  • Wohnung als Kapitalanlage

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Letzte Änderung: 15.07.2014