ZWS in Wedel

Wedel erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2014. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).

Satzung

Satzung von Wedel

Befreiung

Die Satzung der Wedel sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Anforderungen an Wohnung

Einführung

Aus der örtlichen Presse

236 000 Euro soll diese Abgabe ab 2015 der Stadt einbringen. Für 2014 sind angesichts zu erwartender Anlauf-Hindernisse zunächst 80 000 Euro an Einnahmen verbucht.

Meldungen zu Wedel

Zu Wedel gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Wedel im Forum (1)

Letzte Änderung: 31.10.2014