Wedel erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2014. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 13.2%).
Die Satzung der Wedel sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Aus der örtlichen Presse
236 000 Euro soll diese Abgabe ab 2015 der Stadt einbringen. Für 2014 sind angesichts zu erwartender Anlauf-Hindernisse zunächst 80 000 Euro an Einnahmen verbucht.
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Letzte Änderung: 31.10.2014