ZWS in Kriebstein

Kriebstein erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1997. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 8.03%.

Satzung

Satzung von Kriebstein

Staffel

Kriebstein erhebt folgende Staffelbeträge:

Stufe Nettokaltmiete Steuer
1. bis 2.000 Euro 120 Euro
2. bis 4.000 Euro 240 Euro
3. mehr als 4.000 Euro 360 Euro

Fälle und Einnahmen

Die Gemeinde Kriebstein hat jährlich 283 Fälle und nimmt 18.490 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)

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Letzte Änderung: 05.01.2015