Weißwasser erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 8% (effektiv 8%).
Die Satzung der Weißwasser sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Stadt Weißwasser hat jährlich 72 Fälle und nimmt 11.045 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)
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Letzte Änderung: 05.01.2015