Altenberg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Die Satzung der Altenberg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Stadt Altenberg hat jährlich 28 Fälle und nimmt 7.056 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)
Altenberg hat im Jahr 2011 die Stadt Giesing (und alle ihre Ortsteile) eingemeindet. Seit 2012 wird die Steuer auch da erhoben (vgl. Änderungssatzung)
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Letzte Änderung: 05.01.2015