ZWS in Altenberg

Altenberg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Altenberg

Befreiung

Die Satzung der Altenberg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Ausbildung (Nebenwohnung in elterlicher Wohnung)
  • Keine abgeschlossene Wohneinheit (bspw. das Bad nur über einen allgemeinen Hausflur erreichbar ist)

Fälle und Einnahmen

Die Stadt Altenberg hat jährlich 28 Fälle und nimmt 7.056 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)

Anmerkungen

Altenberg hat im Jahr 2011 die Stadt Giesing (und alle ihre Ortsteile) eingemeindet. Seit 2012 wird die Steuer auch da erhoben (vgl. Änderungssatzung)

Meldungen zu Altenberg

Zu Altenberg gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Altenberg im Forum

Zu Altenberg gibt es leider noch keinen Eintrag im Forum

Letzte Änderung: 05.01.2015