ZWS in Kalkhorst (OT Kalkhorst)

Kalkhorst (OT Kalkhorst) erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 20% (effektiv 20%).

Satzung

Satzung von Kalkhorst (OT Kalkhorst)

Befreiung

Die Satzung der Kalkhorst (OT Kalkhorst) sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

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Letzte Änderung: 10.03.2016