Hohenkirchen erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Die Satzung der Hohenkirchen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
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Letzte Änderung: 10.03.2016